„Lieber zehn Mal die Hände desinfizieren als einmal waschen“
Die Coronapandemie ist noch allgegenwärtig. Und es gibt eine Epidemie in der Pandemie, wie der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V., feststellt: Das durch Corona häufige Händewaschen fördere die Entstehung eines Handekzems. Dabei ist Vorbeugung ganz einfach: Deutlich hautschonender als Waschen sei das Desinfizieren der Hände plus Hautpflege.

Häufiges Händewaschen fördert die Entstehung von Handekzemen. Foto: shutterstock.com
„Desinfektionsmittel ist dafür gedacht, regelmäßig auf die Haut zu kommen. Wasser ist dafür nicht gedacht. Deshalb gilt grundsätzlich: Lieber zehn Mal die Hände desinfizieren als einmal waschen“, erläutert der Bremer Hautarzt Dr. Uwe Schwichtenberg, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen. Alkohol löst nur die oberflächlichen Fette auf der Haut. Wenn er verdunstet, verbleibt genügend Fett auf der Haut zurück. Sind die Hände stark verschmutzt, kommt man um das Händewaschen allerdings nicht herum. In jedem Fall sollten als weitere Komponente zur Vorbeugung eines Handekzems die Hände regelmäßig eingecremt werden. „Dabei gilt jedoch nicht das Motto viel hilft viel. Stattdessen sollte Handcreme dünn, aber so häufig wie möglich aufgetragen werden“, rät Dr. Schwichtenberg.
Damit es erst gar nicht zu einem Handekzem kommt, sollte bei den ersten Anzeichen eine Hautärztin oder ein Hautarzt aufgesucht werden. „Zunächst ist nur ein bisschen Schuppung und Trockenheit, möglicherweise auch schon eine Rötung der Haut zu bemerken – häufig zuerst an den Fingerzwischenräumen, wo die Haut besonders dünn ist und sich wie an der Basis der Zinken eines Kammes Stoffe vom Arbeitsplatz ansammeln können“, beschreibt Prof. Swen Malte John, Leiter der Abteilung Dermatologie und Umweltmedizin an der Universität Osnabrück, erste Symptome eines Handekzems. „Es gibt keine unschuldigen Hautveränderungen in hautbelastenden Berufen“, betont Prof. John. „Wenn es erst einmal angefangen hat, geht es meistens weiter und wird schlimmer.“ Also frühzeitig zur Dermatologin oder zum Dermatologen gehen, die bei einem beruflichen Hintergrund der Beschwerden die gesetzliche Unfallversicherung einschalten können. Übernimmt die Unfallversicherung die Behandlung, stehen Patientinnen und Patienten eine umfassendere Versorgung zu als in der gesetzlichen Krankenversicherung. So wird beispielsweise auch individuell angepasste Hautpflege durch die gesetzliche Unfallversicherung erstattet, ohne dass Rezeptgebühren anfallen. Außerdem werden Hautschutzseminare und auch eine stationäre „Hautkur“ angeboten.
Der Hautzustand der Patientinnen und Patienten lässt sich in vielen Fällen mit Schulungs- und Präventionsmaßnahmen stark verbessern. „Wer seine Hände richtig schützt, riskiert nicht, dass er aus seinem angestammten Beruf, mit dem man sich ja identifiziert, herausmuss, denn das passiert andernfalls leider nicht selten“, so Prof. John.
Quelle: Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.