Hautkrebsscrenning bereits ab 15 Jahren
Seit Jahrzehnten nehmen die Erkrankungen an Hautkrebs deutlich zu. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts erkrankten 2018 in Deutschland rund 200 Tausend Personen erstmalig an einem weißen oder hellen Hautkrebs (Basalzellkarzinom). Generell gilt: Hautkrebs ist gut behandelbar, letztlich sogar heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird.
Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG Bayern) hat mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie, der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschland und der Sanakey Contract zum 1. April 2022 einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hautkrebsfrüherkennung geschlossen.
Versicherte der Betriebskrankenkassen können schon ab 15 Jahren aufwärts ihre Haut von einer Dermatologin oder einem Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen lassen. Die Untersuchung der Haut beinhaltet eine gründliche Ganzkörperuntersuchung von Kopf bis Fuß. Tumorverdächtige Hautveränderungen werden mittels Auflichtmikroskopie weitergehend analysiert. Werden Auffälligkeiten diagnostiziert, folgt eine weitergehende Diagnostik (histopathologische Abklärung eines Verdachts). Entsprechend ihrem jeweiligen Risikopotenzial werden die Untersuchten aufgeklärt und erhalten Tipps, wie sich die Haut schützen lässt.
Gerhard Fuchs, Vorsitzender des Vertragsausschusses der BKK VAG Bayern: „Hautkrebserkrankungen nehmen auch in jüngeren Altersklassen zu. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unserem Vertrag auch unter 35-Jährigen ein Hautkrebsscreening mit dermatologischer Expertise ermöglichen können und dass bei Bedarf die Auflichtmikroskopie für unsere Versicherten inkludiert ist.“