Verlosung – Das einfachste Leberfasten aller Zeiten: Neuer Ratgeber bei TRIAS
Die Fettleber ist in den letzten Jahrzehnten zu einer Volkskrankheit geworden. Oft merken Betroffene nichts davon, denn die Leber leidet still – ohne spürbare Beschwerden und trotz guter Leberwerte. Die Folgen wie Diabetes, Entzündungen, Herzinfarkt bis hin zu Leberzirrhose und Leberkrebs können für Betroffene lebensbedrohlich sein.
In dem Ratgeber „Das einfachste Leberfasten aller Zeiten“ (TRIAS Verlag, Stuttgart 2025) stellt die Diplom-Oecotrophologin Bettina Snowdon rund 50 Rezepte zum Leberfasten vor. Jedes Rezept kommt mit maximal 6 Zutaten aus und ist in wenigen Minuten fertig. Durch Leberfasten profitieren auch die Blutfettwerte; Bluthochdruck und Bauchfett verschwindet.
Buchinhalte:
• Die Leberkur für zu Hause: Mit Tagesplänen, Vorratslisten und vielen Tipps für die Motivation. So kommen Fettverbrennung und Regenerierung der Leber auf Hochtouren.
• Leberschützende Zutaten: Das Superfood Haferflocken ist Balsam für die Leber – und weitere leckere Zutaten wie Olivenöl, Nüsse und Mandeln, Eier, Beeren, frische Kräuter und Lachs helfen mit.
• 50 schnelle Rezepte: Sämiges Low-Carb-Porridge mit Zimt, Omeletts mit Erbsen, Tomaten oder Krabben, deftige Gemüse-Suppen, gegrillter Lachs und zum Dessert ein Frozen Joghurt mit Heidelbeeren – köstlich und gesund!
Weitere Informationen wie das Vorwort, Stichwortverzeichnis sowie Musterseiten finden Sie unter dem Reiter „Mehr zum Produkt“ hier
Über die Autorin:
Die Diplom-Oecotrophologin Bettina Snowdon schreibt seit vielen Jahren Ratgeber zu Ernährungsthemen und Kochbücher. Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht kennt sie die gesundheitlichen Wirkungen des Leberfastens für den ganzen Körper. Mit ihrer Erfahrung im Bereich der Rezeptentwicklung hat sie hier einfache Rezepte für den Alltag kreiert, die einfach köstlich schmecken.
Wir verlosen Exemplare des Zuckerfrei-Buches. Mitmachen ist ganz einfach: Senden Sie eine Mail mit dem Betreff „Leberfasten“ an gewinnspiel@iq-haut-koerper.com. Teilnahmeschluss ist der 28. Februar 2025. Die Gewinner werden benachrichtigt.
Der Gewinn ist nicht übertragbar und nicht in bar auszahlbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.